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Wenn der Tod eines Menschen eingetreten ist, muss zunächst ein Arzt kontaktiert werden, der den Verstorbenen auf die sicheren Zeichen des Todes untersucht und daraufhin die Todesbescheinigung ausstellt.
Ist Ihr Familienmitglied oder Angehöriger zu Hause verstorben, rufen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an unter der Telefonnummer 116 117. In einer Einrichtung wie Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz verständigt das zuständige Personal einen Arzt. Bei einer unklaren Todesursache oder einem Unfall übernimmt zunächst die Polizei die ersten Formalitäten hinsichtlich der Abholung oder Bergung der verstorbenen Person.
Bitte informieren Sie uns, nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, unter der Telefonnummer in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin zum Beratungsgespräch:
- Aachen: 0241 12424
- Alsdorf: 02404 969093
- Baesweiler: 02401 6037444
- Herzogenrath: 02406 6071
- Stolberg: 02402 25319
- Übach-Palenberg: 02451 409978
- Würselen: 02405 2678
- Würselen-Bardenberg: 02405 85224
- Würselen-Broichweiden: 02405 72145